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Digitales Rezept, ideale Praxislösung.

Digitales Rezept,
ideale Praxislösung.

Seit 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend. Dies bietet nicht nur Ihren Patienten Vorteile, sondern gestaltet auch den Praxisalltag unkomplizierter. Händische Unterschriften entfallen, für Folgerezepte ist kein erneuter Praxisbesuch nötig, sie sind jetzt auch auf Reisen abrufbar.

Das E-Rezept sorgt zudem für ein deutlich verbessertes Medikamentenmanagement über alle Beteiligten hinweg. Vom Arzt bis zum Einlösungsprozess in der Apotheke wird der Workflow optimiert. Die papierlose Lösung ist nachhaltig und umweltfreundlich, das Bestellmanagement wird automatisiert und die gesamte Versorgung dynamisiert.

Wichtige Infos zum eRezept:

Für das Ausstellen von E-Rezepten brauchen Sie einen Konnektor ab Version PTV4+. Jeder Arzt benötigt zudem einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis der zweiten Generation für die qualifizierte E-Signatur (QES).

Obgleich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie die Rezept-Appel regelgemäß für das Einlösen vorgesehen sind, kann ein Ausdruck notwendig sein, z. B. für Bewohner von Pflegeheimen. Hierzu empfehlen wir einen Laser- oder Tintenstrahldrucker ab 300 dpi.

Wer viele Verordnungen ausstellt, kann mit der Komfortsignatur viel Zeit sparen. Nach einmaliger Eingabe der Signatur-PIN des eHBA lassen sich bis zu 250 Dokumente über den Tag verteilt unterzeichnen. Dafür ist die eHBA-Integration in die Praxis-IT notwendig.

Das E-Rezept wird entweder durchs Einstecken der eGK in das Kartenterminal der Apotheke eingelöst. Alternativ kann es über eine sichere E-Rezept-App an die Apotheke gesendet werden. Oder man legt den Ausdruck aus der Arztpraxis in der Apotheke vor.

Für den elektronischen Empfang und die Einlösung von Rezepten benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App von gematik aus dem App Store oder von Google Play. Diese wird zukünftig auch für viele weitere Leistungen nutzbar sein.

Mit der E-Rezept-App werden immer mehr Leistungsangebote nutzbar. Ab 1. Juli 2025 können z. B. Betäubungsmittel eingelöst werden. DiGAs (Digitale Gesundheitsanwen-dungen) werden vollständig elektronisch von Arzt- und Psychotherapiepraxen verordnet.


Telematik gewinnt, Infrastruktur entscheidet.

Je mehr Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und andere Einrichtungen von den digitalen Möglichkeiten profitieren, umso dynamischer entwickelt sich die Telematik-Infrastruktur und umso besser ist die wechselseitige Vernetzung. Entdecken auch Sie zunehmend die faszinierenden Möglichkeiten der Digitalisierung.